Fischbesatz
Die Teiche werden regelmäßig mit Frischfisch besetzt, sodass die Jagd auf: Karpfen, Schleie, Hecht, Wels, Barsch und Zander gute Erfolge verspricht.
Tagesangelschein
Erlaubt ist die Nutzung von 2 Angelruten pro Person.
Tagesangelschein kostet 9,00 € pro Rute.
Fangbegrenzung: 3 Fischen je Rute
Wo bekomme ich die Tagesangelberechtigung?
Die Ausgabe der Tagesangelscheine erfolgt direkt an den Angelteichen. In regelmäßigen Abständen fährt ein Mitarbeiter der Teichwirtschaft Kauppa um die Angelteiche und teilt die Tagesscheine aus.
Also suchen Sie sich ein gemütliches Plätzchen am Teich aus - die Mitarbeiter wird Sie finden.
Anfahrt
Teichordnung
Zum Angeln am Oberen und Mittleren Gerstenteich der Teichwirtschaft Kauppa nach §5 SächsFischVO – Fischfang mit der Handangel an bewirtschafteten Anlagen.
Allgemeine Regelungen
Fischtötungshinweis
Müllentsorgung
Verbote
Sanktionen bei Regelverstößen
- Den Anweisungen und Regelungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
- Jeder Angler verhält sich ruhig, vorsichtig und unter gegenseitiger Rücksichtnahme am Gewässer.
- Eine Tagesangelkarte gilt von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang des jeweiligen Tages.
- Angeln in der Nacht ist offiziell jeden letzten Freitag im Monat möglich. Außerhalb dieses Zeitraumes bedarf das Nachtangeln einer gesonderten Genehmigung.
- Das Handeln am Gewässer und auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Es dürfen nur die ausgewiesenen Wege und Angelplätze genutzt werden. Für Schadensfälle infolge Nichtachtens der Teichordnung kann der Anlagenbetreiber keine Haftung übernehmen. Eltern haften für ihre Kinder.
- Es dürfen maximal zwei Handangeln verwendet werden.
- Unterfangkescher, Totschläger, Hakenlöser und Messer sind ständig bereitzuhalten.
- Fotografieren ist gestattet, solange die Bildrechte fremder Personen nicht verletzt werden.
- Inhaber/-innen eines gültigen Fischereischeins sind in der waidgerechten Tötung der gefangenen Fische durch den Sachkundenachweis unterwiesen und vollständig für ihr Handeln verantwortlich.
- Angler/-innen ohne Fischereischein dürfen Fische lediglich unter sachkundiger Anleitung waidgerecht töten.
- Für die ordnungsgemäße Entsorgung der Schlachtabfälle ist der Angler / die Anglerin vollständig selbst verantwortlich. Die Entsorgung am bzw. im Gewässer ist unzulässig, streng verboten und führt zur Anzeige.
- Der Müll ist vom Angler / von der Anglerin selbst im eigenen Hausmüll zu entsorgen. Zuwiderhandlungen kommen zur Anzeige.
- Nach dem Fangen ist das Verbringen von lebenden Fischen strengstens verboten.
- Drillings- und Zwillingshaken dürfen nicht verwendet werden.
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist strengstens verboten!
- Fische dürfen nur in im Erlaubnisschein vorgeschriebener Menge entnommen werden.
- Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen.
- Nach Schwere des jeglichen Verstoßes gegen die Teichordnung obliegt dem Anlagenbetreiber des Recht, den Beschuldigten in Regress zu nehmen und ggf. einen Platzverweis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit auszusprechen.